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Neues KfW Darlehen für Familien (WEF 300) von 140.000 € bis zu 240.000 €

Die KFW Förderung für Wohneigentum für Familien (Programm 300) wurde zum 01.06.2023 eingeführt und auf der Internetseite der KFW (hier klicken) veröffentlicht.

Das neue Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF 300) fördert den Neubau und den Erstkauf (bis ein Jahr nach Bauabnahme) selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Die Idee ist Familien mit mittleren Einkommen die Finanzierung eines Eigenheims zu ermöglichen.

Die hohen Bau- und Grundstückskosten in Verbindung mit den gestiegenen Bauzinsen haben viele Bauvorhaben schwierig bis unmöglich gemacht. Die monatlich für das Wohnen aufzubringende Rate, ist nur noch von wenigen Familien mit hohen Einkommen leistbar.

Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ stellt die KFW Familien mit mittleren Einkommen ein zinsvergünstigtes Darlehen von 140.000 € bis zu 240.000 € zur Verfügung und ermöglicht damit den Bau oder Kauf eines eigenen Zuhauses. Mit Familien sind Familien mit mindestens einem Kind im Haushalt (unter 18 Jahre) und Alleinerziehende gemeint.

Zum Beispiel bei einem Darlehen der KFW (WEF 300) über 190.000 € ergibt sich ein Vorteil von 5.700 € p.a. bzw. 475 € niedrigere Monatsrate, gegenüber einer Finanzierung ohne KFW. Eine monatliche Entlastung, die es für viele Familien möglich macht zu bauen.

Die Förderung hat die Bedingung, dass das Haushaltseinkommen der Familie nicht zu hoch sein darf. Das „erlaubte“ Einkommen darf umso höher sein, je mehr Kinder im Haushalt leben. Berechtigt sollen Familien mit einem Jahreseinkommen bis 60.000 € sein. Jedes weitere minderjährige und im Haushalt lebende Kind erhöht das Haushaltseinkommen um 10.000 €. Das Haushaltseinkommen meint das zu versteuernde Einkommen, das aus den vorvorletzten und vorletzten Steuerbescheiden gemittelt wird (z.B. Antrag in 2023 – Haushaltseinkommen aus dem Durchschnitt des zu versteuernen Einkommens aus 2020 und 2021.

Das Haus erfüllt für das Darlehen mindestens den Effizienzhaus 40 Standard. Ist also energetisch besser als die Mindestanforderung an Neubauten.

Das Darlehen der KfW reicht meist nicht aus, um die gesamten Kosten zu tragen. Der Rest soll mit anderen Programmen der KfW kombinierbar sein. Der darüber hinaus benötigte Betrag wird von Banken zur Verfügung gestellt.

Die Beantragung erfolgt – wie bei den anderen KfW Darlehen – über die Banken.

Informationen auf der Internetseite der Kfw zum Programm Wohneigentum für Familien (hier klicken).

 

Die Eckdaten kurz zusammengefasst:

  1. Nur Familien mit mind. 1 Kind zur Selbstnutzung (keine Vermietung)
  2. Das zu versteuernde Einkommen (zvE) der Familie inkl. 1 Kind (muss im Haushalt leben, <18 Jahre) darf max. 60.000 € betragen (+10.000 € für jedes weitere Kind<18 Jahre). 60.000 € zu versteuerndes Einkommen entsprechen als Richtwert ca. 85.000 € brutto Familieneinkommen p.a (bei 13 Gehältern ca. 6.500 € Monatsgehalt von Mann und Frau gemeinsam), bei 2 Kindern 70.000 € zu versteuerndes Einkommen ca. 101.000 € p.a. (nur Richtwert!). Maßgeblich ist der Durchschnitt des zvE der Steuerbescheide zwei und drei Jahre vor Antragstellung (d.h. für 2023 sind die Bescheide 2021 und 2020 maßgeblich).
  3. Gefördert wird nur 1 Wohneinheit
  4. Es gibt die Förderstufen mit und ohne QNG-Zertifikat
  5. Kredithöhe bei WEF OHNE QNG bei 1-2 Kindern 140.000€, bei 3-4 Kindern 165.000€, ab 5 Kinder 190.000 €.
  6. Kredithöhe bei WEF MIT QNG bei 1-2 Kindern 190.000€, bei 3-4 Kindern 215.000€, ab 5 Kinder 240.000 € (QNG-Zertifikat bringt als 50.000 € mehr Darlehen, bei 3% Zinsvorteil sind das ca. 1.500 € p.a. bzw. ca. 125 €/Monat niedrigerer Rate über 10 Jahre Zinsbindung 15.000€)
  7. Die Förderung erfolgt über einen zinsvergünstigten Kredit. Der Vorteil beträgt aktuell ca. 3% – bei 190.000 € Darlehen ist das ein Vorteil von 5.700 € p.a. bzw. 475 € niedrigere Monatsrate

 

Keine Förderung bekommt u.a.:

  1. Wenn Baukindergeld bezogen wurde
  2. Wenn ein Partner der Lebensgemeinschaft (auch Kind) bereits Wohneigentum in Deutschland hat (auch wenn es vermietet ist)
  3. Für Ferienhäuser